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   BFH, 31.01.2007 - IV B 140/05   

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https://dejure.org/2007,16714
BFH, 31.01.2007 - IV B 140/05 (https://dejure.org/2007,16714)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2007 - IV B 140/05 (https://dejure.org/2007,16714)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - IV B 140/05 (https://dejure.org/2007,16714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 55 Abs. 1; ; EStG § 55 Abs. 2; ; EStG § 55 Abs. 3; ; EStG § 55 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 55; FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2
    Zuckerrübenlieferrecht; Abspaltung eines Teils vom Buchwert

  • datenbank.nwb.de

    Zuckerrübenlieferrecht: Abspaltung eines Teilbetrags vom Buchwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.06.1999 - IV R 33/98

    Zuckerrübenlieferrecht bei Bodengewinnbesteuerung

    Auszug aus BFH, 31.01.2007 - IV B 140/05
    Das Finanzgericht (FG) hat unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 24. Juni 1999 IV R 33/98 (BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58) zutreffend ausgeführt, dass von dem Kaufpreis für die hier in Streit stehenden Zuckerrübenlieferrechte ein anteiliger Buchwert jedenfalls dann nicht abzusetzen ist, wenn sich die Zuckerrübenlieferrechte bereits vor dem 1. Juli 1970 zu einem selbständigen immateriellen Wirtschaftsgut verfestigt hatten.

    Die von der Beschwerde gerügte Abweichung der Vorentscheidung von dem Senatsurteil in BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58 liegt nicht vor.

    In der angeblichen Divergenzentscheidung in BFHE 189, 132, BStBl II 2003, 58 war die Buchwertabspaltung für ein an die Ackerflächen des Betriebs gebundenes Zuckerrübenlieferrecht zu beurteilen, demgegenüber im Streitfall für ein aktiengebundenes Zuckerrübenlieferrecht.

  • BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02

    NZB; PZU, ordnungsgemäße Ladung

    Auszug aus BFH, 31.01.2007 - IV B 140/05
    a) Wird --wie hier-- gerügt, das Gericht habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, ohne dabei einen Beweisantrag übergangen zu haben, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176, zu 2.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2003 - IV R 25/02

    Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles WG

    Auszug aus BFH, 31.01.2007 - IV B 140/05
    Wie sich indes einer späteren Senatsentscheidung (Urteil vom 11. September 2003 IV R 25/02, BFH/NV 2004, 617) entnehmen lässt, ist eine Buchwertabspaltung aber überhaupt nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sich das Zuckerrübenlieferrecht nicht bereits vor dem 1. Juli 1970 als immaterielles Wirtschaftsgut verselbständigt hat.
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 2/10

    Buchwertabspaltung bei der Veräußerung oder Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Aufgrund der langfristigen Entwicklung des Zuckermarktes dürfe nicht nur der Zeitraum nach Inkrafttreten der Zuckermarktordnung --ZMO-- (Verordnung Nr. 1009/67/EWG des Rates vom 18. Dezember 1967 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker, Amtsblatt --ABl-- 1967, Nr. B 308, 1) betrachtet werden, wie sich z.B. daran zeige, dass es in Baden-Württemberg bereits 1956 einen Markt für Zuckerrübenlieferrechte gegeben habe (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2007 IV B 140/05, BFH/NV 2007, 1105).

    Das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2005  6 K 123/03 (EFG 2006, 198; bestätigt durch Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1105) erlaubt --entgegen der Auffassung des FA-- keine andere Beurteilung.

    Denn zum einen betrifft es an Aktien gebundene Lieferrechte, die insofern nicht vergleichbar sind (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2006, 198, unter 3. der Gründe; Senatsurteil in BFH/NV 2004, 617, unter 2. der Gründe; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1105, unter 3. der Gründe).

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 43/08

    Buchwertabspaltung bei Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten - Keine AfA bei

    Das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2005 6 K 123/03 (EFG 2006, 198; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 IV B 140/05, BFH/NV 2007, 1105) erlaubt --entgegen der Auffassung des FA-- keine andere Beurteilung.

    Denn zum einen betrifft es an Aktien gebundene Lieferrechte, die insofern nicht vergleichbar sind (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2006, 198, unter 3. der Gründe; Senatsurteil in BFH/NV 2004, 617, unter 2. der Gründe; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1105, unter 3. der Gründe).

  • BFH, 09.09.2010 - IV R 14/08

    Buchwertabspaltung bei der Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2005  6 K 123/03 (EFG 2006, 198; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 IV B 140/05, BFH/NV 2007, 1105) erlaubt --entgegen der Auffassung des FA-- keine andere Beurteilung.

    Denn zum einen betrifft es an Aktien gebundene Lieferrechte, die insofern nicht vergleichbar sind (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2006, 198, unter 3. der Gründe; Senatsurteil in BFH/NV 2004, 617, unter 2. der Gründe; Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1105, unter 3. der Gründe).

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